Ihr Aufgabengebiet
- Ermittlung konkreter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe der Kinder und deren Familien
- Entwicklung und Umsetzung von förderlichen und spezifisch notwendigen Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen
- Aktivierung, Unterstützung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Horteinrichtung und den Eltern
- Aufbau und Verstetigung von Netzwerken mit anderen Fachkräften
- Beratung von Eltern und Personal in besonderen Lebenslagen
- Fallberatung und Supervision für das pädagogische Personal der Einrichtung
- Beratung und ggf. Begleitung / Vermittlung der Eltern bzgl. angezeigte und notwendige Hilfen das Kind und/oder die Familien betreffend
- Migrationsarbeit mit Eltern und Kindern, insbesondere im Bereich Sprache (z. B. Vermittlung DolmetscherIn)
- Einzel- oder Kleinstgruppenangebote für betroffene Kinder
- Elternnachmittage/-abende mit themenspezifischem Input, z. B. zu Erziehung, Finanzen, Förderinstrumente, Hilfs- und/oder Förderangeboten, therapeutischen Angeboten
- Schnittstellenbildung mit der Anlauf- und Beratungsstelle First Step
Wir erwarten von Ihnen
- Sie verfügen über eine der nachfolgend aufgeführten Berufsqualifikationen:
o staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/-in
o staatlich anerkannte Sozialpädagoge/-in
o staatlich anerkannte Sozialarbeiter/-in
o staatlich anerkannte Heilpädagoge/-in mit Hochschulabschluss
o Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder
Kindheitspädagogik - Bewerben können Sie sich ebenfalls, wenn Sie über eine Berufsqualifikation verfügen in:
o Kinder- und Jugendpsychologie
o Förderpädagogik
o Sprachheilpädagogik oder
o Rehabilitationspädagogik - mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes
- Darüber hinaus können auch folgende Fachkräfte zugelassen werden:
o staatlich anerkannte Erzieher/-in oder
o staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/ - in
WENN sie über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes verfügen oder Weiterbildungen auf dem Gebiet der frühkindlichen Diagnostik, Entwicklungsplanung, Elternarbeit, Erwachsenenbildung oder Mehrsprachigkeit sowie zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund im Umfang von mindestens insgesamt 80 Stunden absolviert haben.
- sicherer Umgang mit MS-Office (Standardsoftware)
Außerfachliche Anforderungen:
- wertschätzende und akzeptierende Grundhaltung gegenüber den Zielgruppen
- selbstständige, strukturierte und kollegiale Arbeitsweise
- Eigeninitiative, konzeptionelles Denken, Gestaltungswille und Kreativität
- Bereitschaft für eine flexible Arbeitszeitgestaltung
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Bürgerfreundlichkeit sowie hohe soziale Kompetenz
- Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW
Arbeitszeit
- 30 Std./Woche, flexibel
Wir bieten Ihnen
- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit Zuordnung maximal zur Entgeltgruppe S 11b - je nach persönlichen Qualifikationsvoraussetzungen
- Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt
- 30 Urlaubstage (ab 2027 - 31 Tage), zzgl. 2 Regenerations- und ggf. 2 Umwandlungstage
- Umwandlungsmöglichkeit der Jahressonderzahlung in Urlaubstage - bis zu 3 Tauschtage
- betriebliche Altersvorsorge sowie weitere Sozialleistungen nach Tarifvertrag
- die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gesundheitsförderung durch Prävention und Angebote zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Schicht, Tel. 03763 / 65 443 und Frau Richter, Tel. 03763 / 65 602 sowie für allgemeine Auskünfte Herr Brunner, Tel. 03763 / 65 268 gern zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen (oder deren Gleichgestellte) werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Die Stadt Glauchau engagiert sich für Chancengleichheit.